Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen, Unterstützungen oder Vergütungen begünstigt werden.

Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern.